Rechtsanwalt Antonio Paul Vezzari
ist Gründer der Zivilrechtskanzlei Vezzari. Sein Interessenschwerpunkt liegt im Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht und allgemeinen Zivilrecht.
Rechtsanwalt Vezzari ist seit Sommer 2000 als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Köln, Riehler Straße 30 in 50668 Köln, zugelassen.
Sein erstes Staatsexamen legte er 1996 beim Oberlandesgericht Düsseldorf ab.
Im folgenden Zeitraum arbeitete er bei der Rechtsanwaltskanzlei Schneider und Partner mit Schwerpunkt im Urheber- und Internetrecht. Von Anfang 1997 bis Anfang 1998 war er unter anderem im Bundesministerium der Verteidigung in Bonn an der Änderung der Wehrdisziplinarordnung und dem Soldatenbeteiligungsgesetz beteiligt.
Das zweite juristische Staatsexamen absolvierte er im Mai 2000 vor dem Justizprüfungsamt Köln.
Von 2000 bis August 2009 war er Partner der Rechtsanwaltskanzlei Hennemann & Kollegen mit Sitz in Bonn und alleinverantwortlicher Sachbearbeiter des Dezernats für Arbeitsrecht. Hier hat er sich fundierte Kenntnisse im Bereich der Kündigungs-, Abmahnungs-, Abfindungs-, Zeugnis-, Lohn-, und Gehalts-, sowie Arbeitszeitproblematik erarbeitet.
Seit Januar 2008 ist er zudem als Honoraranwalt für die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, www.vz-nrw.de, Beratungsstelle Bonn tätig. Im Rahmen seiner Aufgabe für die Verbraucherzentrale berät er insbesondere in den Rechtsgebieten des Kaufvertrags-, Werkvertrags-, wie auch im Dienstvertrags-, allgemeines Vertragsrecht und allgemeinen Schuldrecht.
Mitgliedschaft
Rechtsanwalt Antonio Paul Vezzari ist Mitgleid im deutschen Anwaltverein.
Er ist Mitglied der Italienischen Handelskammer für Deutschland (Camera di Commercio Italiana per la Germania) mit Sitz in Frankfurt/Main.
Er ist Mitglied des Movimento Cristiano Lavoratori mit Sitz in Rom/Italien. 2008 war er Stellvertretender Vorsitzender (Vicepresidente) der Christlichen Arbeitnehmerbewegung Deutschland mit Sitz in Köln, der Zweigniederlassung im Sinne des Art. 52 ff EU-Vertrag des Movimento Cristiano Lavoratori