Urheberrecht

 

Im Urheberrecht sind wir Ihnen sowohl bei der Erstellung von Verträgen, als auch bei der gerichtlichen Durchsetzung von Urheberrechten oder auch Nutzungsrechten und/oder bei der Vertragsauslegung behilflich.

Oft gibt es bei der Einräumung von Nutzungsrechten Streit über die Grenzen der Nutzung und der damit verbundenen Frage der Vergütung oder auch des Schadensersatzes, der Auskunft und der Unterlassung.

Wir erstellen und prüfen unter anderem App-Entwicklungsverträge, Produzentenverträge, Fotografen- und Illustratoren-Verträge, Autoren- und Verlagsverträge, Filmrechtliche-Verträge wie z.B.Drehbuchvertrag, Filmmusiklizenzvertrag, Darstellervertrag etc. und Musikverträge.

Wir setzen auch Ihre Urheberrechte auf Auskunft, Schadensersatz und Unterlassung bei der rechtswidrigen Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken gerichtlich wie auch außergerichtlich durch.

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