Wir berechnen für die Erstberatung gem. § 34 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) für jede angefangene halbe Zeitstunde 85,00 € zzgl. Auslagenpauschale und Umsatzsteuer.
Die außergerichtliche und auch gerichtliche Interessenwahrnehmung wird ebenfalls nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet, wobei sich die Höhe der Vergütung hier nach dem sog. Gegenstandswert richtet.
Sind Sie rechtsschutzversichert, stellen wir für Sie gerne die Kostenschutzanfrage und rechnen direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung für den Fall der Deckungszusage ab.
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