VW-Abgasskandal und die Verbraucherrechte

VW gibt zu, dass an Ihren Fahrzeugen Unregelmäßigkeiten hinsichtlich der CO2 Werte festgestellt worden sind. Fraglich für den Verbraucher ist in diesem Zusammenhang selbstverständlich, welche Rechte er gegen das Unternehmen hat.

Die Manipulation könnte durchaus einen Mangel des gekauften Fahrzeugs begründen. Es stehen dem Verbraucher dann die Mängelgewährleistungsrechte wie Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz zu, wenn nachgewiesen werden kann, dass das konkrete Fahrzeug höhere Abgaswerte hat als vertraglich zugesichert worden sind.

Der Halter hat einen Anspruch auf Nacherfüllung wenn die Werte abweichen. Das heißt, das Fahrzeug muss seitens des Händlers repariert werden. Kann das Fahrzeug nicht repariert werden, hat der Kunde ein neues mangelfreies Fahrzeug zu erhalten.

Läuft eine dem Verkäufer gegebene Frist zur Nacherfüllung ab, da sie entweder nicht beachtet wird oder die Nacherfüllung innerhalb der Frist mindestens zwei Mal fehlschlägt, so hat der Verbraucher weitere sich daran anschließende Rechte wie den Rücktritt vom Kaufvertrag, die Minderung durch Erhalt eines angemessenen Minderungsbetrages und/oder einen Schadensersatzanspruch, wenn ein Verschulden des Verkäufers an dem Schaden festgestellt werden kann.

Die Verbraucher sollten umgehend Ansprüche gegen den Verkäufer schriftlich geltend machen und stets die Verjährung hierbei im Auge behalten. Sicherheitshalber sollte die Verjährungsfrist der Gewährleistungsrechte, also zwei Jahre, beim Kauf eines Neufahrzeugs und ggf. ein Jahr beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs unbedingt beachtet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.verbraucherzentrale.de/vw-skandal

Antonio Paul Vezzari

Honoraranwalt der Verbraucherzentrale Nordrhein Westfalen

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